"Grundsätzlich ist das Stehpaddeln wie das 'normale' Paddeln auf allen Fließgewässern in Deutschland erlaubt. Ausnahmen können auf Talsperren oder Wasserflächen in Parkanlagen bzw. in Erholungsgebieten gelten. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass es zahlreiche Befahrungsregelungen aus Naturschutzgründen gibt, die unbedingt zu beachten sind. Auf Binnenschifffahrtsstraßen gelten besondere Verkehrsvorschriften."
Quelle: Deutscher Kanu-Verband